Angebot
Kostenloses Frühstück mit einer offenen Hebammensprechstunde
Im Rahmen dieses Angebotes können die Schwangeren im Beratungsgespräch bei der SkF-Mitarbeiterin außerdem auch einen Antrag auf finanzielle Unterstützung (Antrag Bundesstiftung Mutter und Kind) stellen.
Ist das Baby schon da, kann es mitgebracht werden.Ziele
Der SkF bietet Schwangerenberatung nach § 2 SchKG an. Hierzu gehört u.a.: Beratung in allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt, Beratung zur Sexualität, Verhütung u. Familienplanung, Hilfe bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten.
Zielgruppen
- Genderbezug:
- Lebenslage:
- vor der Geburt
- nach der Geburt
Leistungen
- Beratung:
- Beratung für gewählte Zielgruppe(n)
- Information
- Betreuung:
- materielle Hilfen/Leistungen:
- alltagsorientierte Sachleistungen
- Angebotsform: