Eltern-Kind-Wohnformen
Unterstützung und Begleitung für schwangere Frauen sowie alleinerziehende minderjährige und volljährige Eltern
Im Leistungsbereich der Eltern-Kind-Wohnformen (§ 19 SGB VIII) wird an insgesamt vier Standorten ein Lebensort angeboten, in dem schwangere Frauen sowie alleinerziehende minderjährige und volljährige Eltern ─ auch mit psychischen Belastungen ─ Unterstützung und Begleitung erfahren. Im Sinne des Case Management werden Hilfen in Kooperation mit anderen Leistungsbereichen erarbeitet, die bedarfsorientiert auch im Rahmen von Zusatzleistungen einbezogen werden können. Diese Hilfe zielt auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern ab und richtet sich auch an die Kinder und Geschwisterkinder.
In den angegliederten Teilstationären Bereichen können die Nutzer*innen die selbstständige Alltagsgestaltung im Sozialraum ausbauen und dafür die bestehenden Beziehungen zu den pädagogischen Mitarbeiter*innen nutzen.
In den angegliederten Teilstationären Bereichen können die Nutzer*innen die selbstständige Alltagsgestaltung im Sozialraum ausbauen und dafür die bestehenden Beziehungen zu den pädagogischen Mitarbeiter*innen nutzen.
Angebot
Im Leistungsbereich der Eltern-Kind-Wohnformen (§ 19 SGB VIII) wird an insgesamt vier Standorten ein Lebensort angeboten, in dem schwangere Frauen sowie alleinerziehende minderjährige und volljährige Eltern ─ auch mit psychischen Belastungen ─ Unterstützung und Begleitung erfahren. Im Sinne des Case Management werden Hilfen in Kooperation mit anderen Leistungsbereichen erarbeitet, die bedarfsorientiert auch im Rahmen von Zusatzleistungen einbezogen werden können. Diese Hilfe zielt auf die Erziehungsfähigkeit der Eltern ab und richtet sich auch an die Kinder und Geschwisterkinder.
In den angegliederten Teilstationären Bereichen können die Nutzer*innen die selbstständige Alltagsgestaltung im Sozialraum ausbauen und dafür die bestehenden Beziehungen zu den pädagogischen Mitarbeiter*innen nutzen.
In den angegliederten Teilstationären Bereichen können die Nutzer*innen die selbstständige Alltagsgestaltung im Sozialraum ausbauen und dafür die bestehenden Beziehungen zu den pädagogischen Mitarbeiter*innen nutzen.
Für weitere Informationen und Ansprechpartner*innen, wenden Sie bitte an das Büro der Margaretenhort gGmbH.
Keine
Genderbezug
- geschlechterübergreifend
Lebenslage
- vor der Geburt
- nach der Geburt
Beratung
- Beratung für gewählte Zielgruppe(n)
- Vermittlung
Betreuung
- Begleitung
Teilhabe
- betreutes Wohnen
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Margaretenhort gGmbH
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
Die Margaretenhort gGmbH ist ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie sozialpsychiatrischen Unterstützung in Hamburg und bietet im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und der Eingliederungshilfe (SGB IX) sowohl stationäre und teilstationäre als auch ambulante Unterstützungsangebote an, die stets bedarfsorientiert weiterentwickelt werden.
Leistungsbereiche:
Leistungsbereiche:
- Sozialraumangebote
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Schulkooperationen
- Hilfen zur Erziehung
- Eltern-Kind-Wohnformen
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Montag bis Donnerstag: 09:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr
S3, S31 bis Station Harburg Rathaus
Kontakt
Margaretenhort gGmbHHölertwiete 5
21073 Hamburg Harburg
Telefon: (040) 79 01 890
Telefax: (040) 79 01 89 99
Internet: margaretenhort.de
Email: moin@margaretenhort.de