Interdisziplinäre Frühförderung
Entwicklungseinschätzung und -förderung bei Säuglingen, Klein- und Vorschulkindern
Nach dem Sozialgesetzbuch IX haben alle Kinder mit einer wesentlichen Behinderung oder Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, von Geburt an bis zur Einschulung Anspruch auf heilpädagogische Leistungen oder eine Komplexleistung.
Komplexleistung bedeutet eine Kombination heilpädagogischer und therapeutischer Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder auch eine entsprechende Förderung in der Kindertagesstätte (Integrationsplatz).
Bevor Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, muss eine interdisziplinäre Diagnostik (ärztlich/heilpädagogisch) in einer zugelassenen Interdisziplinären Frühförderstelle oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum wie dem Werner Otto Institut erfolgen. Dort wird ein Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind erstellt. Danach entscheiden die Kostenträger (Krankenkasse und Sozialbehörde) über die Bewilligung notwendiger Maßnahmen.
Komplexleistung bedeutet eine Kombination heilpädagogischer und therapeutischer Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder auch eine entsprechende Förderung in der Kindertagesstätte (Integrationsplatz).
Bevor Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, muss eine interdisziplinäre Diagnostik (ärztlich/heilpädagogisch) in einer zugelassenen Interdisziplinären Frühförderstelle oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum wie dem Werner Otto Institut erfolgen. Dort wird ein Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind erstellt. Danach entscheiden die Kostenträger (Krankenkasse und Sozialbehörde) über die Bewilligung notwendiger Maßnahmen.
Angebot
Nach dem Sozialgesetzbuch IX haben alle Kinder mit einer wesentlichen Behinderung oder Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, von Geburt an bis zur Einschulung Anspruch auf heilpädagogische Leistungen oder eine Komplexleistung.
Komplexleistung bedeutet eine Kombination heilpädagogischer und therapeutischer Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder auch eine entsprechende Förderung in der Kindertagesstätte (Integrationsplatz).
Bevor Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, muss eine interdisziplinäre Diagnostik (ärztlich/heilpädagogisch) in einer zugelassenen Interdisziplinären Frühförderstelle oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum wie dem Werner Otto Institut erfolgen. Dort wird ein Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind erstellt. Danach entscheiden die Kostenträger (Krankenkasse und Sozialbehörde) über die Bewilligung notwendiger Maßnahmen.
Komplexleistung bedeutet eine Kombination heilpädagogischer und therapeutischer Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder auch eine entsprechende Förderung in der Kindertagesstätte (Integrationsplatz).
Bevor Sie einen entsprechenden Anspruch geltend machen können, muss eine interdisziplinäre Diagnostik (ärztlich/heilpädagogisch) in einer zugelassenen Interdisziplinären Frühförderstelle oder in einem Sozialpädiatrischen Zentrum wie dem Werner Otto Institut erfolgen. Dort wird ein Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind erstellt. Danach entscheiden die Kostenträger (Krankenkasse und Sozialbehörde) über die Bewilligung notwendiger Maßnahmen.
Ziele
Entwicklungsförderung der Kinder, Unterstützung der Eltern
Entwicklungsförderung der Kinder, Unterstützung der Eltern
Besprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt, ob er eine solche Maßnahme für Ihr Kind für nötig hält. Wenn dies der Fall ist, wird er Ihnen ein Rezept (rosa Vordruckmuster 16) ausstellen mit
- einer „Verordnung über die Eingangsdiagnostik der interdisziplinären Frühförderung“,
- einer Diagnose, die eine solche Versorgung notwendig macht und
- einem Grund oder Gründen für die heilpädagogische Versorgung.
Keine
Genderbezug
- geschlechterübergreifend
Altersgruppen
- bis 3 Jahre
- bis 14 Jahre
Lebenslage
- Familien mit Kindern unter 3 Jahre
- nach der Geburt
Beratung
- Beratung für gewählte Zielgruppe(n)
Behandlung
- Ergotherapie
- Frühförderung
- Logopädie
- Physiotherapie
Betreuung
- Begleitung
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Werner Otto Institut
Sozialpädiatrisches Zentrum
Das Werner Otto Institut ist ein Sozialpädiatrisches Zentrum – das heißt, es ist auf die Diagnostik und Behandlung von Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen und die Beratung der Eltern spezialisiert. Die Ärzte, Psychologen, Therapeuten und Pflegekräfte arbeiten eng mit niedergelassenen Kinderärzten und anderen Fachmedizinern, Therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiatern zusammen.
Ziel ist es, Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie ihre Familien bestmöglich zu unterstützen - für ein selbstbestimmtes, weitgehend selbständiges Leben.
Ziel ist es, Kinder mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen sowie ihre Familien bestmöglich zu unterstützen - für ein selbstbestimmtes, weitgehend selbständiges Leben.
Mo-Do 9.00-17.30 Uhr; Fr 9-16 Uhr
U1 Sengelmannstraße oder
Buslinie 179 Stiftung Alsterdorf
Buslinie 179 Stiftung Alsterdorf
Kontakt
Werner Otto InstitutBodelschwinghstrasse 23
22337 Hamburg Hamburg-Nord
Telefon: (040) 50 77 02
Telefax: (040) 50 77 31 91
Internet: www.werner-otto-institut.de
Email: spz@werner-otto-institut.de
Die Einrichtung ist barrierefrei